= Straftheorien (J2) =
Strafzwecktheorien
PA: Fälle mit Strafen
Schüler erstellen Tisch-Schilder mit Straf-Fällen
PL: Problem und Sinn von Strafe
Die erste Hälfte der Schüler stellt gerechte Fälle vor. (Wofür) Brauchen wir Strafen?
- Soziale Gerechtigkeit
- Bewahrung der Freiheit
Die zweite Hälfte der Schüler stellt ungerechte Fälle vor. Welche Probleme ergeben sich aus dem Strafen?
- Feststellung des Straftatbestandes
- Strafmaß
- Einschränkung des Täters durch den Strafenden, z.B. Freiheitsberaubung.
Bridge: Jetzt geht's um die Rechtfertigung von Strafe: Strafzwecktheorien.
PA: Sammlung von Begründungen für Strafen
Die Schüler sammeln in PA Begründungen für's Strafen und kategorisieren diese anschließend in Vierergruppen.
PL: Vereinigungstheorie
Die Schüler tragen ihre Ergebnisse zusammen. Wenn's gut läuft, ergeben sich die klassischen Kategorien. Der Lehrer stellt diese und die Begrifflichkeiten vor der Vereinigungstheorie vor.
PA: Kritik an Straftheorien
PL: Kritik an absoluten Straftheorien
Bei welcher Straftheorie kann man davon sprechen, dass Leid durch Zufügen von Leid ausgeglichen wird?
Einwand gegen das Talionsprinzip: Ist es eine Strafe, wenn ein Schüler, der die Hausaufgaben nicht gemacht hat, diese nach zeigen muss?
PL: Kritik an relativen Straftheorien
Bei welcher Straftheorie kann man von "Dressur durch Drohung" sprechen?
Es gibt Fällen, in denen eine Wiederholungstat ausgeschlossen ist (Fall Eichmann).
Formulieren Sie einen deontologischen Einwand gegen relative Straftheorien. (Mensch-Zweck-Formel)
PL: Rechtsprechung
Welche Bedingungen müssen für eine Verurteilung erfüllt sein?
- Es ist der Tatbestand eines Strafgesetzes erfüllt.
- Der Täter handelte schuldhaft
Ist die hier implizierte Unterscheidung zwischen Rechtswidrigkeit und Schuld moralisch vertretbar?
Wann ist man schuldhaft?
- Wenn man hätte anders handeln können.
- Wenn man Einsicht in die Verwerflichkeit hätte haben können. => Ausnahmen: Schuldunfähig, Notstand (Rettung von Verwandten)